Ihr-Yachtgutachter

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Wertgutachten für Boote

Wertgutachten für Sportboote

für Segelboote und Motorboote

Im Allgemeinen heißt es, dass ein Schiff so viel wert ist, wie ein Käufer bereit ist, dafür zu bezahlen. Damit Sie als Verkäufer wissen, was Sie für Ihr Schiff verlangen können oder als Interessent nicht übers sprichwörtliche Ohr gehauen werden, sollten Sie sowohl vor einem Kauf, als auch vor dem Verkauf Ihres Schiffes ein Wertgutachten erstellen lassen. Wir erstellen Wertgutachten nach Refit oder nach überholungsarbeiten. Unser Wertgutachten als Zustandsgutachten ermittelt den aktuellen Marktwert Ihres Bootes oder Ihrer Yacht. Das Wertgutachten als Versicherungsgutachten definiert den aktuellen Wert zur Festsetzung der Versicherungssumme. Wertgutachten bieten sich also für Kaufinteressenten ebenso an, wie für Versicherungsunternehmen und Yachteigner mit Verkaufsabsicht. Gleiches gilt, wenn Sie einfach wissen möchten, was Ihr Boot oder Ihre Yacht aktuell wert ist. Im Rahmen unserer Berater-Tätigkeit geben wir Ihnen Tipps, auf welche Vertragsbedingungen und Versicherungs-Klauseln Sie insbesondere achten sollten. Als Gutachter ermitteln wir anhand einer Bestandsaufnahme alle relevanten Aspekte von Yachten und Booten. Dabei werden auch Art und Dauer der Nutzung, sowie Zustand, Funktionen und Sicherheit berücksichtigt. Eventuell notwendige Instandhaltungs- oder Wartungskosten werden von uns ebenso ermittelt, wie die Durchsetzbarkeit von Preisvorstellungen, marktübliche Abschreibungswerte und die Anpassung von Versicherungssummen. Gleiches gilt für den Pflegezustand und die Ausrüstung des Gefährts. Durch unser Gutachten erhalten Sie eine realistische Werteinschätzung.

bootsbewertung

Sie benötigen eine professionelle Bootsbewertung?

Gerne beraten wir Sie in allen spezifischen Fragestellungen der Wertermittlung Ihrer Yacht, um für Ihre Anforderung das ideale Gutachten zu erstellen. Wir setzen auf eine persönliche Beratung, welche von der Auswahl geeigneter Wertermittlungen, über den Einsatz verschiedenster Prüfverfahren bis hin zur umfangreichen Analyse innovativer Technologien reicht.

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Für die Erstellung von Wertgutachten für Sportboote berate ich Sie gern persönlich!

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Zustandsgutachten Segelboot

Zustandsgutachten

Ihr Yachtgutachter begutachtet Segel-Boote/-Yachten und Motor-Boote/-Yachten sowie Hausboote bis 24 m Länge, an jedem Ort und zu jeder Zeit. Wir ermitteln für den Eigner (oder Kaufinteressenten) den aktuellen Zustand seiner Yacht oder seines Bootes, zur Definition des Wertes oder um den notwendigen Aufwand für Reparatur oder Überholung festzustellen. Dazu überprüfen wir jedes Bauteil. Wir ermitteln den Aufwand für die Reparatur oder Wartung. Bei der Prüfung sind die Komponenten Rümpfe (Holz, Metall oder Kunststoff), Maschine- und Antriebsanlagen, die Bilgepumpen- und Feuerlösch-Systeme, Ruderanlagen und Bugstrahlruder, die Stabilisatoren, Elektrik und Elektronik, sowie Takelagen und Segel enthalten. Auch führen wir Probefahrten unter Segeln oder Motor durch, dabei fahren wir Segelleistungs- und Manövriertests.

Haben Sie Interesse an einem Zustandsgutachten?

Vielfältige Anforderungen machen ein Zustandsgutachen erforderlich. Besprechen Sie mit uns persönlich den Zweck des Zustandsgutachtens Ihrer Yacht.

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Zustandsgutachten für Boote
Schadengutachten für Boote

Havarie- und Schadengutachten

Seit vielen Jahren arbeiten wir zuverlässig und neutral mit namhaften Yachtversicherungen und Assekuranzen zusammen. Das ist insbesondere dann für Sie von Vorteil, wenn sich für Sie aufgrund eines Schadenfalls an Ihrer Yacht die Hinzuziehung eines Yachtsachverständigen zur Erstellung eines Schadengutachtens anbietet. Die Schadenfeststellung nebst Schadentaxe kann für Sie bares Geld bedeuten. Wir ermitteln zur Erstellung des Schadengutachtens mit fundierten Kenntnissen die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert und den aus dem Schaden möglicherweise resultierenden Wertverlust Ihrer Yacht. Mitunter ist der letztendlich festgestellte Schaden wesentlich höher, als es zunächst erschien. Spezielle Anforderungen, umfangreiche Schäden oder Problemstellungen während der Regulierung entstandener Schäden können die Erstellung eines Schadengutachtens ratsam oder sogar erforderlich machen. Insbesondere nach einer Havarie, nach Kollisionen, Grundberührungen und Strandungen, Feuer und Blitzschlag, Untergang oder Einbruch, Motor- und Getriebeschäden, Mastbruch und Material- oder Konstruktionsfehlern müssen zahlreiche Aspekte zur Schadenregulierung berücksichtigt werden. Nicht jeder entstandene Schaden ist offensichtlich oder kann von einem Laien entdeckt werden. Wird ein entstandener Schaden im akuten Fall übersehen, können Ihnen daraus im Nachhinein immense Verluste, zumindest aber eine ungeahnte Wertminderung an der Yacht entstehen. Ein Bootssachverständiger Ihrer Wahl an Ihrer Seite, der für Sie den Schaden ermittelt und Ihr Hab und Gut bis zum Abschluss der Reparaturarbeiten begleitet, kann Sie vor hohen Verlusten bewahren. Zudem prüft ein erfahrener Yachtsachverständiger die Güte der Bootsbauerarbeiten. Aus diesen Prüfungen und Erkenntnissen, die fotografisch und schriftlich dokumentiert werden, erstellen wir Ihnen ein vor Gericht verwertbares Gutachten. Diesem ist der Schadensumfang, mögliche Reparaturen und die daraus resultierenden Kosten zu entnehmen. Wir untersuchen und dokumentieren die Schadenursache und prüfen Regressansprüche. Sollte es erforderlich sein, ziehen wir in Abstimmung mit Ihnen weitere Spezialisten, wie beispielsweise Materialprüfer, Labore oder sonstige Fachinstitute zur Untersuchung hinzu. Zudem entwerfen wir mit einer Werft Ihrer Wahl einen Reparaturplan und prüfen Kostenvoranschläge.

Schadengutachten für Boote

Scheuen Sie sich bitte nicht, unverbindlichen Kontakt mit uns aufzunehmen. Gern stehen wir Ihnen direkt per Telefon oder kurzfristig nach Mitteilung Ihres Gesprächswunsches zur Verfügung. Fragen Sie uns; wir haben die Antworten für Sie! Egal, ob Sie Informationen zu verschiedenen Prüfverfahren benötigen oder sich nicht sicher sind, welches Gutachten für Sie die optimalen Ergebnisse erzielen kann.

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Beweissicherungsgutachten für Yachten

Beweissicherungsgutachten

Wenn Ihnen durch einen Unfall oder sonstige widrige Umstände Schäden an Ihrer Yacht oder dem Motorboot entstanden sind, ist das bereits ärgerlich genug. Pfuscht dann aber auch noch der Bootsbauer bei seiner Arbeit und resultiert daraus eine unsachgemäße Reparatur, hört der Ärger vorerst nicht mehr auf. Gleiches gilt für den Fall, dass zum Beispiel fehlerhafte technische Produkte verwendet wurden. Um Ihnen wenigstens die Gewissheit zu geben, dass Sie letztendlich so weit wie möglich zu Ihrem Recht kommen werden, ist die Beweissicherung unumgänglich. Um Sie vor vermeidbarem weiterem Schaden zu bewahren, ziehen Sie am besten uns als Sachverständigen hinzu. Wir prüfen die Umstände und ausgeführten Arbeiten, protokollieren gefundene Fehler und sichern alle relevanten Beweise. Zudem ergründen wir, welcher Umstand explizit zur Entstehung des aktuell vorhandenen Schadens geführt hat und welche Ansprüche für Sie daraus resultieren. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, dient Ihnen unser Beweissicherungs-Gutachten als Grundlage, um Ihre Ansprüche darzulegen.

Gerne berate ich Sie in allen spezifischen Fragestellungen der Beweissicherung, um für Ihre Anforderung das ideale Gutachten zu erstellen. Bitte wenden Sie sich daher telefonisch oder online an Ihren kompetenten Spezialisten. Ich setze auf eine persönliche Beratung, die von der Auswahl geeigneter Ermittlungen, über den Einsatz verschiedenster Prüfverfahren bis hin zur umfangreichen Analyse innovativer Technologien reicht.

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Beweissicherungsgutachten für Boote
Gerichtsgutachten für Boote

Gerichtsgutachten für Boote und Yachten - Kompetenz durch Bootsexperten vor Gericht

Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, warum ein Schaden und dessen Regulierung vor Gericht enden. Der Kostenvoranschlag wurde überschritten oder die vereinbarten Dienstleistungen wurden nicht sachgerecht ausgeführt. Rechnungen werden ohne Anerkennung des Grundes gekürzt oder Sie geraten an einen generell streitsüchtigen Gegner. Gegen viele Möglichkeiten ist man mitunter machtlos. Gegen andere Umstände kann man sich wehren, und das mit einer Reihe von Lösungen. Wenn eine Einigung der Gegner nicht absehbar ist, bleibt zum einen das Gerichtsgutachten. Dieses kann nur vom Gericht in Auftrag gegeben werden. Sie haben keinerlei Einfluss darauf, in welchem Umfang das Gericht ein Gutachten in Auftrag gibt. Bei einem gerichtlich bestellten Gutachten haben Sie auch keinen Einfluss auf die Wahl des Gutachters. Als Privatgutachten zählen alle Formen von Gutachten, die außerhalb eines Verfahrens von einer der beteiligten Seiten in Auftrag gegeben wurden. Wenn Sie ein Privatgutachten erstellen lassen, haben Sie zwar sozusagen die Zügel in der Hand, können jedoch aufgrund des Ergebnisses noch keine Rechte daraus ableiten. Es sei denn, das von Ihnen in Auftrag gegebene Privatgutachten wird von der Gegenseite anerkannt. Hierzu kann es dienlich sein, den Gegner so früh wie möglich in das Procedere der Erstellung eines Gutachtens einzubeziehen. Ob es in Ihrem speziellen Fall angezeigt ist, ein Privatgutachten erstellen zu lassen, sollten Sie zunächst mit Ihrem Anwalt klären

Gerichtsgutachten für Boote

Setzen Sie auf eine persönliche Beratung, welche Ihnen bereits im Vorgespräch aufschlussreiche Informationen bietet.

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Schiedsgutachten

Schiedsgutachten

Die wünschenswerteste Lösung bei einem Streitfall ist natürlich eine möglichst außergerichtliche Einigung der beteiligten Parteien. Dabei kann ein Schiedsgutachten gute Dienste leisten. Denn die unterschiedlichen Deutungen von Verursacher und Geschädigtem führt oftmals vermeidbar zu gerichtlichen Verfahren. Ein Schiedsgutachten stellt beispielsweise fest, dass beide Parteien im Grundsatz bereit sind, sich außergerichtlich zu einigen. Dazu bedarf es natürlich weiterer Grundlagen. Das Schiedsgutachten wird im Einverständnis beider Parteien in Auftrag gegeben. Der Sachverständige versucht durch das Schiedsgutachten, so neutral wie möglich und unter Berücksichtigung aller für den Streit relevanten Schäden und Ursachen, eine Lösung herbeizuführen, mit der beide Seiten einverstanden sind. Leider ist dieses Zusammenspiel zwischen Schädiger und Geschädigtem relativ selten. Sofern jedoch eine Einigung auf diesem Wege erzielt werden kann, ist das üblicherweise für beide Parteien der kostensparendste Weg. Allein schon, weil Gerichts- und Anwaltskosten entfallen. Von den Faktoren "Zeit" und "Nerven" ganz abgesehen. Das Schiedsgutachten kann nachträglich nicht verändert, ergänzt oder korrigiert werden. Es ist im Ergebnis für beide Auftrag gebenden Seiten bindend. Zudem ist das Schiedsgutachten im Ergebnis eine Rechtsprechung. Der Streit kann somit im Anschluss an das erstellte Schiedsgutachtens nicht erneut oder zusätzlich gerichtlich anhängig gemacht werden.

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Ob Ankauf, Verkauf oder reines Wertinteresse: Sie können sich auf eine fachlich einwandfreie Beratung verlassen. überzeugen Sie sich gern von meinem Know How. Nutzen Sie die Option, sich zunächst unverbindlich über Möglichkeiten und Erfordernisse zu informieren. Ich stehen Ihnen über das Kontaktformular ebenso zur Verfügung wie telefonisch. Oder kurz: Ich bin für Sie da!

Meine Kompetenz ist Ihre Stärke. Profitieren Sie davon!

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Teut Juncker
- Bootsbauer -

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